Risiken und Nebenwirkungen von Sparprogrammen auf die stationäre Medizin in der Schweiz

Praxis ◽  
2005 ◽  
Vol 94 (28) ◽  
pp. 1103-1111 ◽  
Author(s):  
Schüpfer ◽  
Babst

Verschiedene Ansätze zur Reform des schweizerischen Gesundheitswesens werden diskutiert, ohne dass ein klarer Entscheid für eine mehr planwirtschaftliche oder eine mehr wettbewerbliche Ausrichtung vorliegt. Trotz gleichbleibendem Leistungsauftrag bezüglich Angebot, Menge und Qualität, werden die Mittel für die öffentlichen Spitäler bei zum Teil sinkenden Preisen (= Tarifen) reduziert. Das Rationalisierungspotential beim Personal ist dabei weitestgehend ausgeschöpft, weshalb nun zunehmend eine verdeckte Rationierung einsetzt. Dieser Leistungsabbau führt zu Qualitätsverlust in der Behandlung der Patienten, zu Burn-out beim Pflegepersonal und zu Frustrationen bei den verantwortlichen Kaderärzten. Die bedrohte Qualitäts- und Sicherheitslage erfordert deshalb vom Leistungserbringer Schritte in Richtung einer Qualitätstransparenz zur Monitorisierung der Folgen einer einseitigen auf Kosten fokussierten Gesundheitspolitik und die Einführung eines integralen Risikomanagements zur Gewährleistung grösstmöglicher Sicherheit für den Patienten in einem System mit beschränkten Ressourcen. Es wird zudem eine Bewertung möglicher Auswege aus der Falle der verdeckten Rationierung vorgenommen. Diskutiert werden folgende Lösungsansätze: 1. explizite Rationierung, 2. Ansätze für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens in der Schweiz, 3. Restrukturierung der Leistungserbringer unter Berücksichtigung von Skaleneffekten und 4. Wettbewerb. In jedem Fall aber hat sich auch die Rechtssprechung den beschränkten Mitteln anzupassen und ihre Optik sollte die politische und ökonomische Sicht der Rationierung im Gesundheitswesen, als neues Element neben der Patientensicherheit mit berücksichtigen. Die Ärzte dürfen nicht allein in die Rolle der Rationierer gedrängt werden, sie wollen und können diese Rolle nicht übernehmen. Dies ist Aufgabe der Politik.

2006 ◽  
Vol 63 (9) ◽  
pp. 579-584 ◽  
Author(s):  
Simonetti ◽  
Konrad
Keyword(s):  

Die Urindiagnostik bei Kindern ist komplex und die Schwierigkeiten beginnen insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern bereits bei der Uringewinnung. Mittelstrahlurin ist eine gute Methode für Kinder mit Blasenkontrolle, bei Säuglingen ist zum Nachweis von Harnwegsinfektionen meist eine Blasenkatheterisierung oder eine suprapubische Blasenpunktion notwendig. Die Uringewinnung mittels Urinsäckli darf nur zum Ausschluss und nicht für die Diagnose von Harnwegsinfektionen angewendet werden. Eine Urinkultur sollte auf keinen Fall von einem Urinsäckli abgenommen werden. Die oft gewünschte 24-Stunden-Urinsammlung muss im Säuglingsalter durch die Einzelprobe ersetzt werden, wobei die gemessenen Konzentrationen im Verhältnis zur Kreatinin-Konzentration angegeben werden.


2017 ◽  
Vol 74 (10) ◽  
pp. 535-541 ◽  
Author(s):  
Christoph Dehnert ◽  
Peter Bärtsch

Zusammenfassung. Wenn unakklimatisierte Personen zu schnell in grosse Höhen aufsteigen, drohen höhenbedingte Erkrankungen wie akute Bergkrankheit (ABK), Höhenhirnödem (HHÖ) oder Höhenlungenödem (HLÖ). Am häufigsten tritt die ABK auf, die grundsätzlich harmlos und in der Regel selbstlimitierend ist. Relativ selten, aber potenziell lebensbedrohlich sind HHÖ und HLÖ. In diesem Artikel wird auf ABK und HHÖ eingegangen. Ob es sich bei ABK und HHÖ um unterschiedliche Ausprägungen der gleichen Erkrankung handelt, ist noch nicht abschliessend geklärt. Die ABK äussert sich 4 – 8 Stunden nach Aufstieg in Höhen über 2300 m durch die unspezifischen Symptome Kopfschmerzen, Inappetenz, Übelkeit, Schwindel und Schlafstörungen. Ein HHÖ deutet sich bei therapieresistenten Kopfschmerzen oder wiederholtem Erbrechen an. Wenn Bewusstseinstrübungen oder zentralneurologische Symptome wie Ataxie auftreten, liegt ein manifestes HHÖ vor. Die ABK kann mit dem Lake-Louise-Score sehr gut erfasst werden. Beste Prophylaxe aller Höhenerkrankungen sind langsamer Aufstieg und gute Vorakklimatisation. Im Allgemeinen sollte die durchschnittliche Steigerung der Schlafhöhe nicht über 300 – 500 m pro Nacht liegen. Bei hoher Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer ABK kann auch eine medikamentöse Prophylaxe mit Acetazolamid (2 × 125 – 250 mg / Tag) oder Corticosteroiden (Dexamethason 2 – 3 × 4 mg / Tag oder eine Äquivalenzdosis anderer Corticosteroide) erfolgen. Die leichte ABK kann symptomatisch mit gängigen nichtsteroidalen Antirheumatika und / oder Antiemetika behandelt werden, ohne dass ein Abstieg zwingend erforderlich ist. Wenn sich die Symptome dabei verschlechtern, primär eine schwere ABK oder ein HHÖ vorliegt, ist ein sofortiger Abstieg um mindestens 1000 m Therapie der Wahl. Parallel dazu sind Corticosteroide indiziert, initial 4 – 8 mg / Tag, gefolgt von 4 mg alle 6 – 8 Stunden in Abhängigkeit von der Symptomatik.


2012 ◽  
Vol 69 (9) ◽  
pp. 517-522 ◽  
Author(s):  
J. Seiffge ◽  
Nedeltchev ◽  
A. Lyrer
Keyword(s):  

Nach 60 Jahren der Monopolstellung von Vitamin-K Antagonisten (VKA) zur Primär- und Sekundärprävention bei Patienten mit Vorhofflimmern (VHF) haben nun neue Substanzen, Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban, den Beweis der gleicher Wirksamkeit bei geringer Rate von Blutungskomplikationen erbracht. Auch wenn die neuen Substanzen klare Vorteile gegenüber VKA zeigen (fixe Dosierung, keine Gerinnungskontrollen, weniger Interaktionen mit Lebensmitteln und anderen Medikamenten) lässt sich aktuell bei keiner der Substanzen ein klarer Vorteil erkennen. Welche Patienten sind Kandidaten für die neuen oralen Antikoagulanzien (oAK)? Die präsentierten Studiendaten beziehen sich ausschließlich auf die Primär- und Sekundärprävention bei VHF. Ideale Kandidaten für die neuen Substanzen sind aus heutiger Sicht Patienten mit VHF, deren Einstellung auf einen therapeutischen INR sich mit VKA als schwierig erweist bzw. die regelmäßige Blutentnahmen nicht wünschen oder aber deren Durchführung schwierig ist (z. B. weite Entfernung zum nächsten Arzt). Dies kann auch auf Patienten nach Hirnschlag infolge Vorhofflimmerns angewendet werden. Welche Patienten erhalten (weiterhin) VKA? Es besteht keine Indikation, Patienten die jahrelang unter VKA-Therapie stabil gewesen sind und insbesondere stabile INR-Werte innerhalb des therapeutischen Bereichs aufweisen auf eine der neuen Substanzen umzustellen. Auch wird weiterhin eine Therapie mit VKA notwendig sein bei Patienten mit einer schweren Niereninsuffizienz oder Patienten, die eine Therapie mit einem Medikament benötigen, welches mit den neuen oAK interagiert (z. B. Ketoconazol) oder eine weitere Indikation für VKA (z. B. ein mechanischer Herzklappenersatz) besitzen.


2020 ◽  
Vol 77 (10) ◽  
pp. 511-516
Author(s):  
Markus Knupp ◽  
Sjoerd A. Stufkens

Zusammenfassung. Die Arthrose am oberen Sprunggelenk ist in der Bevölkerung weit verbreitet und häufig auf vorgängige Traumata zurückzuführen. Am häufigsten tritt sie nach Frakturen und rezidivierenden Distorsionen auf. Im fortgeschrittenen Stadium stellt die Sprunggelenksprothese eine sichere Behandlungsoption für den Patienten dar, welche die Lebensqualität nur wenig einschränkt. Ob im konkreten Fall eine Sprunggelenksprothese oder eine Arthrodese durchgeführt wird, hängt vom Gelenk (Bänder- und Knochenqualität), dem Zustand der Nachbargelenke (unteres Sprunggelenk, Kniegelenke) sowie vom generellen Gesundheitszustand des Patienten ab. Da in vielen Fällen neben der Destruktion des Gelenkes eine Mitbeteiligung der benachbarten Gelenke, der Bänder und Sehnen vorgefunden wird, sollten die Prothesen am oberen Sprunggelenk nur von ausgewiesenen Spezialisten implantiert werden.


2013 ◽  
Vol 70 (9) ◽  
pp. 503-508
Author(s):  
Marcel Weber

Auch wenn das Symptom „Kreuzschmerzen“ alltäglich und oft „banal“ ist (zweithäufigster Grund für eine Arztkonsultation [1], 3.15 % aller Personen in amerikanischen Notfallstationen [2]), dürfen konsequenzenreiche Differenzialdiagnosen nicht übersehen werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei, neben dem Wissen um diese Differenzialdiagnosen, auf dem genauen Zuhören und einigen Zusatzfragen zur Abrundung einer präzisen Anamnese. Die klinische Untersuchung wird die vermuteten Diagnosen erhärten und mögliche Differenzialdiagnosen ausschließen. Zusatzuntersuchungen sind selten notwendig, können aber bei begründetem Verdacht, beispielsweise auf eine Spondylodiszitis oder eine Arteriendissektion, lebensrettend sein. Therapeutisch steht die Motivation zu Alltagsaktivitäten und die hausärztliche Führung im Vordergrund.


VASA ◽  
2007 ◽  
Vol 36 (1) ◽  
pp. 5-16 ◽  
Author(s):  
Hinrichs

In der Gefäßmedizin liegen bisher wenige Studien über geschlechtsabhängige Unterschiede bei Erkrankungen, im Krankheitsverlauf und in der Therapie vor. Die Risikofaktoren sind zwischen Männern und Frauen unterschiedlich verteilt mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die kardiovaskulären Erkrankungen. Ein besonders hohes Risiko haben diabetische Frauen. Der Anteil der Raucherinnen mit dem Risiko für eine Aggravation der anderen Risikofaktoren nimmt zu. Bei jungen rauchenden Frauen stellt das «hypoplastische aortoiliakale Syndrom» eine besondere Verlaufsform der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (AVK) mit einer schlechten Prognose dar. Eine günstige Beeinflussung von Gefäßereignissen durch Hormonersatztherapie bei postmenopausalen Frauen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Hingegen scheint an Koronarien getestetes Testosteron einen günstigen Effekt auf Gefäßweite und Endothel zu haben. Frauen mit einer AVK sind Hochrisikopatientinnen mit einem hohen Risiko für gefäßassoziierte Todesfälle. Periprozedurale Komplikationen finden sich bei fast allen untersuchten Operationen/Interventionen häufiger bei Frauen. Zudem ist die Erkrankung bei Frauen weiter fortgeschritten, wenn eine therapeutische Intervention durchgeführt wird. Insbesondere Männer profitieren bei asymptomatischen hochgradigen Karotisstenosen von einem operativen Eingriff, da sie ein höheres Risiko für einen ischämischen Insult als Frauen haben. Bei Frauen hingegen wiegt das deutlich erhöhte perioperative Risiko den Nutzen auf. Einige Studien weisen auf einen Geschlechter-Bias in der Behandlung hin: Frauen erhalten seltener als Männer eine revaskularisierende Therapie, seltener eine leitliniengerechte medikamentöse Therapie oder eine Thromboseprophylaxe. In der Pharmakotherapie ist wegen der unterschiedlichen Metabolisierung mit mehr Nebenwirkungen bei Patientinnen zu rechnen. Trotzdem sind Frauen bisher in Medikamentenstudien im Vergleich zu Bevölkerungsanteil und Krankheitsprävalenzen unterrepräsentiert. Weitere Studien mit geschlechtsabhängiger Auswertung und eine erhöhte Sensibilität für geschlechtsbedingte Erkrankungsunterschiede sind nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Genderforschung in der Gefäßmedizin dringend erforderlich.


Author(s):  
Klaus Hennicke

Zusammenfassung: Fragestellung: Versorgungssituation geistig behinderter Kindern und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten durch die Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland im Jahre 2003. Methodik: Postalische Befragung aller Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken (N = 136); 68 überwiegend geschlossene Fragen mit Antwortvorgaben; Rücklauf: 54,4%. Ergebnisse: Der durchschnittliche Anteil geistig behinderter Patienten liegt ambulant wie stationär bei 6%. N = 6 (8%) verfügen über ein spezialisiertes ambulantes und stationäres Angebot, N = 4 (5%) haben entweder nur eine entsprechende Station oder eine Spezialambulanz. Die Versorgung erfolgt überwiegend nur im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung. Diagnostik und Therapie erfolgen nach den üblichen Standards des Fachgebietes. Die übermäßige Verwendung von Psychopharmaka ist nicht nachweisbar. Auf einer Schulnotenskala wird die ambulante wie stationäre Versorgung mit etwas schlechter als 4, die psychotherapeutische Versorgung als mangelhaft (Note: 5) bewertet. 83% der Klinikchefs fordern spezialisierte Schwerpunktkliniken in jedem Bundesland. Schlussfolgerungen: Die insgesamt defizitäre Versorgungssituation wurde bestätigt. Mit den wenigen Schwerpunktkliniken und -ambulanzen ist selbst eine annehmbar überregionale Versorgungsstruktur nicht zu leisten. Die versorgungspolitische Forderung der Klinikleitungen ist insofern eindeutig, diesen Mangel durch spezialisierte Kliniken und Ambulanzen aufzuheben. Die Qualität der Diagnostik und Behandlung genügt offensichtlich den fachlichen und ethischen Standards der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Umgekehrt sind die oftmals sehr schwierigen diagnostischen und therapeutischen Probleme grundsätzlich mit den Methoden unseres Fachgebiets lösbar.


Swiss Surgery ◽  
2000 ◽  
Vol 6 (1) ◽  
pp. 28-31 ◽  
Author(s):  
Mauch ◽  
Helbling ◽  
Schlumpf
Keyword(s):  

Die akut symptomatischen Hernien mit potentieller oder manifester Ischämie bilden eine spezielle Gruppe innerhalb der Gesamtheit der Leistenhernien. Die Operationsmethode der Wahl muss folgende spezielle Anforderungen erfüllen: 1. Der Bruchsackinhalt muss schonend und ohne zusätzlichen Schaden zu verursachen reponiert werden können. 2. Der Zugang muss genügend Übersicht und Platz zur Inspektion und allenfalls Resektion von Bruchsackinhalt gewähren. 3. Die Bruchlücke muss durch den selben Zugang sicher versorgt werden können. Infolge unserer Erfahrungen mit 44 eingeklemmten und strangulierten Leistenhernien, operiert zwischen 1993 und 1997, und nach Durchsicht der Literatur entschieden wir uns für einen routinemässigen hinteren Zugang und die Bruchpfortenversorgung mit Netz als Methode der Wahl. Auf die Einlage eines Netzes verzichten wir nur dann, wenn eine Kolonresektion notwendig ist oder eine Peritonitis vorliegt.


2011 ◽  
Vol 59 (2) ◽  
pp. 123-132 ◽  
Author(s):  
Helmut Kirchmann ◽  
Andrea Thomas ◽  
Elisabeth Brüderle ◽  
Bernhard Strauß
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Zur Aufklärung der in der Literatur gefundenen Zusammenhänge zwischen Bindungsmustern von Psychotherapiepatienten vor der Behandlung und der Qualität der therapeutischen Beziehung wurden drei Tonband-Sequenzen aus Adult-Attachment-Interviews, die jeweils prototypisch eine sichere (autonomous), eine ambivalente (enmeshed) oder eine vermeidende (dismissive) Bindung repräsentierten, nach Zufall einer Stichprobe von N = 343 Medizinstudenten zugeordnet. Nach der Präsentation der Tonbandsequenzen wurden das emotionale Wohlbefinden der Probanden, ihre Einschätzung der Freundlichkeit der interviewten Person und ihre Bereitschaft, mit der Person in Kontakt zu treten, erhoben. Die Datenanalysen ergaben, dass Probanden, die den ambivalenten Tonbandausschnitt gehört hatten, die stärksten Beeinträchtigungen des Wohlbefindens zeigten, wohingegen die Einschätzungen der Freundlichkeit sowie die Kontaktbereitschaft bei den Probanden mit vermeidender Darbietung am geringsten ausfielen. Interaktionseffekte zwischen den unterschiedlichen Tonbanddarbietungen und dem Bindungstyp der Probanden ergaben sich nicht. Die Studie repliziert die Ergebnisse von Martin et al. (2007) , bei der das gleiche Gegenübertragungs-Reaktionsmuster an zwei Stichproben (Studierenden sowie Psychotherapie-Ausbildungskandidaten) gefunden wurde. Psychotherapeuten sollten sich bewusst sein, dass unterschiedliche Gegenübertragungsreaktionen auf so subtilen Bahnen wie der Erzählung der Patienten über ihre Beziehung zu den Eltern ausgelöst werden können. Die Kenntnis des Bindungsmusters ihrer Patienten kann für Psychotherapeuten hilfreich sein bei der Entwicklung einer tragfähigen therapeutischen Beziehung.


Praxis ◽  
2019 ◽  
Vol 108 (3) ◽  
pp. 199-203
Author(s):  
Kerstin Noëlle Vokinger ◽  
Urs Jakob Mühlematter
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Im Rahmen einer empirischen und kasuistischen Analyse arztrechtlicher Bundesgerichtsurteile zwischen 2000 und 2017 war das Ziel, Tendenzen und Muster der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Arztrecht zu beschreiben. Unter anderem zeigte das Ergebnis, dass Fachärzte der Inneren Medizin, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Chirurgie verhältnismässig häufig involviert sind in bundesgerichtliche Verfahren. Demgegenüber sind Pathologen, Rechtsmediziner oder (diagnostische) Radiologen selten vertreten. Dies kann möglicherweise damit erklärt werden, dass der ersten Gruppe im Verhältnis zu den anderen Facharztrichtungen mehr Ärzte angehören. Des Weiteren wird in der ersten Gruppe entweder stärker gegen den Patientenwillen (z.B. im Rahmen der Zwangsmedikation in der Psychiatrie) vorgegangen oder eine eventuelle Sorgfaltspflichtverletzung ist für den Patienten bzw. seine Angehörigen offensichtlicher bzw. auch ohne medizinische Kenntnisse zumindest erkennbar.


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