Für die Therapie schizophrener Erkrankungen sind seit fast 60 Jahren Antipsychotika/Neuroleptika aufgrund ihrer antipsychotischen Wirkung von zentraler Bedeutung. Die Einteilung kann unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen (chemische Struktur, neuroleptische Potenz, Rezeptorprofil), heute werden üblicherweise unterschieden typische (traditionelle, klassische, konventionelle) Antipsychotika der ersten Generation ‒ »First Generation Antipsychotics« (FGA) ‒ und sog. atypische (»neuere«) Neuroleptika bzw. Antipsychotika der zweiten Generation ‒»Second Generation Antipsychotics« (SGA). Hierzu zählen Aripiprazol, Asenapin, Cariprazin, Clozapin, Olanzapin, Quetiapin, Risperidon, Sertindol und Ziprasidon. Hierbei handelt es sich um keine homogene Gruppe – sowohl neuropharmakologisch (Wirkmechanismus), als auch hinsichtlich klinischem Wirkprofil und dem Nebenwirkungsspektrum bestehen z. T. erhebliche Unterschiede. Neben der Akut-Medikation ist eine Langzeitmedikation bzw. Rezidivprophylaxe mit Antipsychotika für die Rehabilitation vieler schizophrener Patienten im Sinne eines »Stresspuffers« von grundlegender Bedeutung. In Placebo-kontrollierten Studien trat bei Patienten, die über ein Jahr behandelt wurden, bei etwa 30% unter Neuroleptika ein Rezidiv auf, unter Placebo bei mehr als 70%. Für die Langzeitbehandlung bietet sich der Einsatz von Depot-Neuroleptika an, neu entwickelt wurden Langzeit-Depot-Injektionen mit Intervallen von bis zu 3 Monaten. Grundsätzlich ist die niedrigstmögliche (wirksame) Dosis zu verwenden. Im Zentrum der Nebenwirkungen (UAW) standen lange Zeit extrapyramidal-motorische Bewegungsstörungen (EPMS), mit der Einführung von Clozapin und anderen atypischen Antipsychotika der zweiten Generation gewannen andere Nebenwirkungen an Bedeutung. Hierzu zählen Gewichtszunahme, Störungen metabolischer Parameter und ein erhöhtes Risiko für Mortalität und zerebrovaskuläre Ereignisse bei älteren Patienten mit Demenz. Entsprechende Kontrolluntersuchungen sind erforderlich, für Clozapin gibt es aufgrund seines Agranulozytose-Risikos Sonderbestimmungen. Immer sollte ein Gesamtbehandlungsplan orientiert an der neuen S3-Praxisleitlinie Schizophrenie der DGPPN aufgestellt werden, der psychologische und milieu-/sozial-therapeutische Maßnahmen einschließt. Standard ist heute auch eine sog. Psychoedukation, für Psychopharmaka liegen bewährte Patienten-Ratgeber vor.