Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden im schweizerischen Arbeitsrecht – Einfluss des Arbeitsvölkerrechts und des EU-Arbeitsrechts
Demokratie spielt im schweizerischen Selbstverständnis eine zentrale Rolle. In einem scharfen Kontrast zu den weitreichenden politischen Mitbestimmungsrechten stehen in der Schweiz die rechtlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung am Arbeitsplatz und im Unternehmen. Vorschläge für eine stärkere Verankerung der Partizipationsrechte der Arbeitnehmenden hatten politisch keine Chance. Es bedurfte vielmehr einen Anstoss von Aussen – der geplante EWR-Beitritt –, damit die heute geltende minimale Mitwirkungsregelung Eingang in schweizerisches Recht fanden.So deckt sich heute das schweizerische Recht der Mitwirkung der Arbeitnehmenden mit den Anforderungen, die sich aus dem Arbeitsvölkerrecht und aus dem EU-Recht ergeben. Die geltenden Mitwirkungsregelungen werden durch die Veränderungen der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung herausgefordert. Gefordert sind von den Sozialpartnern, aber auch dem Gesetzgeber, den Gerichten und der Arbeitsrechtswissenschaft, Ideen und Konzepte, wie Mitsprache und Mitbestimmung der Beschäftigten in neuen hybriden Arbeitsformen möglich ist.