gesetzliche vorgaben
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H-INDEX

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2021 ◽  
Vol 71 (2) ◽  
pp. 90-124
Author(s):  
Nils Helms ◽  
Nina Seufert
Keyword(s):  

Zusammenfassung Kreditinstitute müssen im Rahmen der externen Rechnungslegung und der Regulatorik über ihr Risikomanagement berichten. Der vorliegende Beitrag analysiert für Genossenschaftsbanken und Sparkassen vergleichend, welche Informationen der Berichtsadressat aus dem externen Risiko- und Offenlegungsbericht gewinnen kann und welche Redundanzen dabei bestehen. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Informationen zum Risikomanagement in den von den Instituten publizierten Risiko- und Offenlegungsberichten unterschiedlich ausführlich ausfallen, teils institutsunspezifische Standardtexte verwendet werden und Redundanzen die Berichtstransparenz einschränken. Zukünftig sollte in der Berichtspraxis möglichst ein Berichtsmedium eingesetzt, die Angaben auf das spezifisch Entscheidungsrelevante fokussiert und gesetzliche Vorgaben spezifiziert werden.


Gefahrstoffe ◽  
2021 ◽  
Vol 81 (07-08) ◽  
pp. 279-282
Author(s):  
Thomas Ackermann ◽  
Andreas Matzarakis

Hitzewellen, die in Folge des Klimawandels häufiger, intensiver und länger auftreten werden, führen zu einer Belastung des Menschen, insbesondere in Städten. Die dort befindlichen Gebäude und Flächen heizen sich durch die Sonneneinstrahlung tagsüber auf, kühlen aber im Vergleich zum weniger verdichteten Umland während der Nachtphase geringfügiger ab. Die sich daraus ergebenden langanhaltend hohen Temperaturen wirken sich besonders belastend auf den menschlichen Körper aus und verursachen negative Folgen, wie den Anstieg der Mortalität. Um mit den künftig intensiveren Hitzewellen besser umgehen zu können und um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, sollten für städtische Räume und dort vor allem für Innenräume Anpassungsmaßnahmen entwickelt werden. Darüber hinaus sollten Regelungen getroffen werden, die sowohl im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch bzw. Wärmeschutz stehen, als auch gesetzliche Vorgaben bezüglich Grenz- und Schwellenwerten berücksichtigen und dabei nicht nur auf der Lufttemperatur beruhen, sondern thermische Indizes, die auf den Wärmeaustausch des Menschen und die thermischen Auswirkungen besser quantitativ beschreiben können.


2021 ◽  
pp. 11-12
Author(s):  
Peter S. Przewieslik ◽  
Clemens Engelhardt
Keyword(s):  

2021 ◽  
pp. 223-246
Author(s):  
Klaus Döbler ◽  
Peter Follert
Keyword(s):  

Zusammenfassung Zusammenfassung Sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren sind als effektive und praktikable Weiterentwicklung und Ergänzung sektorspezifischer Qualitätssicherungsverfahren anzusehen. Sie können insbesondere durch „Schnittstellenindikatoren“ zur Optimierung der Versorgung an Sektorengrenzen beitragen, durch Follow-up-Indikatoren eine teilweise validere Erfassung der Ergebnisqualität ermöglichen und eine stärkere Integration der aktuellen Sektoren unterstützen.Qualitätssicherung muss handlungsrelevant sein. Für sektorübergreifende Verfahren muss daher die Verantwortlichkeit für die Ergebnisqualität von Follow-up-Indikatoren indikatorenspezifisch geklärt werden. Darüber hinaus spielen über die einzelne Einrichtung hinausgehende Auswertungsebenen eine gewichtige Rolle, wie beispielsweise Versorgungsketten, regionale Strukturen oder Versorgungsverträge. Es besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf, solche Auswertungsebenen konkret zu bestimmen und zu operationalisieren.Eine wirkungsvolle Modellierung handlungsrelevanter Qualitätssicherungsverfahren setzt voraus, dass die qualitätsrelevanten Leistungen und Ereignisse zuverlässig identifiziert werden können. Die aktuell unterschiedlichen Kodier- und Abrechnungsregeln zwischen und innerhalb der verschiedenen Sektoren stellen eine schwerwiegende Implementationsbarriere dar. Diese Problematik ist allein innerhalb des SGB V von großer Bedeutung; „sozialgesetzbuchübergreifend“ in noch größerem Ausmaß.Eine „sozialgesetzbuchübergreifende Qualitätssicherung“ erfordert neue gesetzliche Vorgaben. Sie würde die Komplexität der Messung und Bewertung von Qualitätsergebnissen, aber auch die Differenziertheit von Qualitätsbewertungen erheblich erweitern.


2021 ◽  
Author(s):  
OIiver Schlimme

Die Digitalisierung der Gesellschaft hat auch die öffentliche Verwaltung erreicht. Gesetzliche Vorgaben setzen einen engen Zeitplan, um die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürger in wenigen Jahren zu etablieren. Die Projekte sind hochkomplex und das Marktinteresse ist aufgrund der aufgerufenen Auftragssummen entsprechend hoch. Mit der letzten Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 wurden neue Methoden etabliert, die im Zuge der Digitalisierung einen Nutzen entfalten können. Dennoch bleibt das Vergaberecht in einigen Bereichen widersprüchlich. Die Vergabestellen als ausführende Instanz müssen den Einzelfall zunehmend intensiver werten und immanente Spannungsfelder mit den Digitalisierungsprojekten auflösen. Die Arbeit wirft einen praktischen Blick auf die hiermit verbundenen Herausforderungen und Probleme für das Beschaffungswesen, der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beschaffung von Waren- und Dienstleistungen im Bereich des EU-Vergaberechts. Praktische Handlungsempfehlungen, die es der Vergabestelle ermöglichen, in wirtschaftlicher, organisatorischer, aber auch taktischer Sicht auf die sich ändernde Beschaffungswelt zu reagieren, runden das Werk ab. Oliver Schlimme ist Fachgebietsleiter der Zentralen Vergabestelle IT beim Landesbetrieb IT.Niedersachsen.


2021 ◽  
Vol 73 (31) ◽  
pp. 29-29
Author(s):  
Bettina Sonnenschein
Keyword(s):  

Auf eigene Faust und ohne auf gesetzliche Vorgaben zu warten, verbannt Catrice Schritt für Schritt Mikroplastik und flüchtige Silikone aus seinen Kosmetika.


2020 ◽  
Vol 10 (2) ◽  
pp. 211-229
Author(s):  
Jenny Kuschel ◽  
Dirk Richter ◽  
Rebecca Lazarides

Zusammenfassung Für Lehrkräfte besteht in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Fortbildung, jedoch gibt es nur in wenigen Bundesländern konkrete Vorgaben zum Umfang dieser Verpflichtung und zur Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten. Diese Arbeit untersucht daher die Bedeutsamkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung für die Fortbildungsteilnahme von Lehrkräften. Anhand der Daten zur Fortbildungsaktivität aus den IQB-Ländervergleichen 2011, 2012 und dem IQB-Bildungstrend 2015 wurde mittels logistischer und linearer Regressionsmodelle analysiert, inwiefern die Teilnahme an einer Fortbildung sowie die Anzahl besuchter Fortbildungen in Zusammenhang mit den in einem Bundesland bestehenden Vorgaben zum Fortbildungsumfang und der Pflicht zum Nachweis absolvierter Fortbildungen steht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an einer Fortbildung nur in einer der drei Studien höher ausfällt, wenn eine spezifische Fortbildungspflicht besteht. Zudem lassen sich über alle betrachteten IQB-Studien hinweg positive Zusammenhänge zwischen den gesetzlichen Vorgaben zum Fortbildungsumfang und der Anzahl besuchter Fortbildungen nachweisen. Die Zugehörigkeit zu Bundesländern mit Nachweispflicht steht jedoch nicht in systematischem Zusammenhang zur Fortbildungsteilnahme. Die Ergebnisse verweisen darauf, dass sich die Teilnahme an Fortbildungen in begrenztem Ausmaß durch gesetzliche Vorgaben steuern lässt. Mögliche Implikationen für die Erhöhung der Fortbildungsteilnahme werden diskutiert.


2020 ◽  
Author(s):  
Alf Trojan

Zusammenfassung Hintergrund Gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme der (integrierten) Stadtteilentwicklung auf Bundes- und Hamburg-Ebene fordern die sozialräumliche Kooperation im Handlungsfeld Gesundheitsförderung. Fragestellung Inwieweit schlägt sich die programmatische Integration von Gesundheitsförderung in die Stadtentwicklung in Umsetzungsdokumenten nieder? Material und Methoden Internetsuche in den über 100 000 Dokumenten des Transparenzportals der Stadt Hamburg mit 3 Zugängen: 1.) Suche mit 7 zentralen Begriffen nach Dokumenten der Stadtentwicklung und der Häufigkeit des Themas Gesundheit darin; 2.) Aufsuchen der Integrierten Entwicklungskonzepte der 10 Hamburger Modellgebiete des Förderprogramms Soziale Stadt und Identifizierung von gesundheitlichen Themen darin; 3.) Suche auf den Internetseiten der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit (HAG) nach Kooperationsdokumenten mit der Stadtentwicklung. Ergebnisse Es zeigt sich, dass die Berücksichtigung von Gesundheitsbelangen in den Problemgebieten Hamburgs nicht so weit fortgeschritten ist, wie die Programmatik es erfordern würde. Es gibt allerdings eine kleine Zahl positiver Beispiele. Inhaltliche Darstellungen der Kooperation finden sich am ausführlichsten und aktuellsten auf den Internetseiten der HAG. Diskussion und Schlussfolgerungen Die (Vor-)Studie hat das Problem, dass die Erwähnungen in Dokumenten sowohl zu einer Über- als auch Unterschätzung von tatsächlichen Aktivitäten führen können. Gleichwohl gibt es positive Ansätze, die als Modelle Guter Praxis stärker verbreitet werden sollten, um die Kluft zwischen Programm und Realität zu verringern. Im Ausblick werden einige Empfehlungen dazu zur Diskussion gestellt.


2020 ◽  
Vol 99 (04) ◽  
pp. 224-228
Author(s):  
Anke Lesinski-Schiedat ◽  
Thomas Lenarz ◽  
Angelika Illg

ZusammenfassungDie medizinische Versorgung von Migranten – verantwortet von Ärzten – ist eine administrative und regulatorische Herausforderung. Klar verständliche gesetzliche Vorgaben und administrative Strukturen stehen zur Verfügung 1. Ärztlicherseits und in der allgemeinen Presse wird oft diskutiert, dass zu wenige Ärzte über die Therapie von Asylbewerbern entscheiden, sondern die Sachbearbeiter der Gesundheitsämter 2. In dem folgenden Beitrag werden diese Aspekte erfahrungsbasiert erläutert.


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